Formen von Kindeswohlgefährdungen :
Vernachlässigung
►körperliche Vernachlässigung
z.B. Vernachlässigung von Hygiene, Ernährung, witterungsbedingter Kleidung, nötige Arztbesuche, Therapien/Diagnostik (medizinische Versorgung), aber auch der Schutz vor Gefahren, mangelnde Aufsichtspflicht
►emotionale Vernachlässigung
z.B. extremes anbrüllen oder anschreien, Verhöhnen/ Abwerten von
Leistungen, fehlende Anerkennung/ Lob, drohen oder Angst einjagen
Kindesmisshandlung
►körperliche Misshandlung
z.B. schlagen mit der Hand, Faust, oder mit Hilfsmitteln (Gürteln,
Schuhlöffeln, Kabeln etc.), schütteln, fest angreifen, Verbrennungen z.B. mit
Zigaretten zufügen, Verbrühungen z.B. mit heißem Wasser
►seelische Misshandlung
z.B. ein Geschwisterkind provokativ vorziehen, zum Sündenbock machen,
herabwürdigen, von Außenkontakten abschneiden, das Gefühl von Einsamkeit
und Verlassenheit vermitteln, permanent kritisieren, Bestarfungen wie "in den
Keller sperren"
Sexueller Missbrauch von Kinder
Jede Handlung an einem Kind, die der sexuellen Befriedigung eines Erwachsenen oder eines wesentlich älteren (gemäß seiner Entwicklung oder Alters) oder stärkeren Kindes dient, gilt als sexueller Missbrauch.
z.B. Zungenküsse, sich entblößen oder masturbieren vor Minderjährigen,
Pornografie zeigen, sexuelle Handlungen vor der Webcam erzwingen,
Geschlechtsteile des Kindes oder von Jugendlichen betasten. Zu den
massiven Formen sexueller Gewalt zählt das Eindringen in Körperöffnungen,
sei es mit dem Penis oder Gegenständen.
Sexuelle Gewalt ist ein Angriff auf die ganze Person, auf das Grundvertrauen und die psychische und körperliche Unverletzlichkeit (Integrität).
Fühlen Sie sich überfordert ? Sind Sie am Ende mit Ihren Nerven ? Wissen Sie sich oft nicht zu helfen ? Rufen Sie an. Lassen Sie uns gemeinsam schauen, inwieweit wir Sie unterstützen können, bevor es "knallt".